von Rechtsanwalt Christian Joachim
KG) unternehmensrechtlich zusammengeführt werden, dies hat wohl im wesentlichen steuerliche Gründe und steht bei dieser Anfrage nicht im Fokus. Bis es jedoch soweit ist, sollen einheitliche Organisationsstrukturen in beiden Unternehmen aufgebaut werden, wobei vorab schon Hauptabteilungsleiter der Muttergesellschaft ihre bisherigen Aufgaben auch im entsprechend anderen Unternehmen wahrnehmen sollen, ohne jedoch dort beschäftigt zu sein. ... BetrVG) bzw. der existierenden Rechtssprechung ohne weiteres möglich bzw. hätten die beiden Unternehmen innerbetriebliche Möglichkeiten, solch eine Konstellation zu realisieren und welche Konsequenzen hätte dies evtl. für die Mitarbeiter?