2.7.2008
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Wir sind eine kleine Firma mit weniger als 10 Mitarbeitern. In einen neuen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter soll eine rechtlich korrekte Formulierung im Zusammenhang mit der Probezeit und einer Prämienregelung eingefügt werden. Probezeit: * 6 Monat mit der kürzesten Kündigungsfrist Prämienhöhe: * sofern die von dem Mitarbeiter bearbeiteten Projekte am Jahresende eine Umsatzhöhe A erreicht haben, soll im Januar des Folgejahres ein zusätzliches Monatsgehalt gezahlt werden * sofern die von dem Mitarbeiter bearbeiteten Projekte am Jahresende eine Umsatzhöhe B erreicht haben, sollen im Januar des Folgejahres zwei zusätzliche Monatsgehälter gezahlt werden * sofern die Umsatzhöhe schon früher im Jahr erreicht wird, soll die Möglichkeit bestehen, die Prämie ganz oder teilweise schon früher auszuzahlen Umsatznachweis: * wie wird üblicherweise die Umsatzhöhe durch den Arbeitgeber nachgewiesen ?