27.10.2006
von Rechtsanwalt Guido Matthes
sehr geehrte damen und herren, zuerst eine kurzer umriss meiner situation: ich bin seit oktober 2002 als assistentin bei einem untermenhmen mit ca. 100 ma beschäftigt...befinde mich momentan im zweiten jahr der elternzeit (ende: 3.12.2006) einen antrag auf verlängerung (also 3. jahr) habe ich mitte august 2006 schriftlich gestellt.leider war ich wohl zu naiv zu glauben, daß diesem antrag stattgegeben wird, denn mein ag hat mir nach einem pers.gespräch nun auch letzte woche schriftlich mitgeteilt, daß, wörtlich: "...haben wir zurzeit viele offene stellen. aus diesem grunde sind wir derzeit auf jede hilfe angewiesen. wir gehen davon aus, daß sie mit beendigung ihrer elternzeit wieder ihren dienst aufnehmen werden. bitte lassen sie uns fristgemäß wissen, wenn sie das arbeitsverhältnis ihrerseits nicht weiterführen möchten."...hinzukommt, daß grundsätzlich keuine teilzeit angeboten wird! ... laut meiner info hat man in der elternzeit eine 3-monatige kündigungsfrist (also nicht 1 monat, wie gesetzlich vorgeschrieben)...oder kann mir dann mein ag einen strick ziehen, indem er sagt: sie hätten ja kündigen können, und somit müssen sie wieder arbeiten... 2) wie spreche ich am besten das 1a kündigungsschutzgesetz an (betriebsbedingte kündigung)an?