von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Meine Arbeitnehmerin hat am 26.09.07 ein Kind entbunden und ist am 25.11.07 in Elternzeit gegangen für 1 Jahr bis zum 24.11.08.Jetzt hat sie z mir zum 01.03.08 selbst gekündigt wegen Verzug ins Ausland . Vor Beginn der Elternzeit hatte sie noch Anspruch auf 22 Tage Urlaub , die sie nicht nehmen konnte , weil sie ab dem 15.05.07 ein Beschäftigungsverbot erhielt und so die ganze Zeit zuhause /arbeitsunfähig war . Meine Frage ist , ob ich ihr jetzt den Resturlaub über 22 Tage noch auszahlen muss oder ob dieser verfällt , weil sie ja selbst gekündigt hat ?????