1.7.2009
von Rechtsanwältin Simone Sperling
sehr geehrte damen und herren, ich bin im nov/1981 geboren und nach 3 jähriger ausbildung zur biologielaborantin im öffentl.dienst in niedersachsen, seit 01.07.01 im öffentl.Dienst der länder in Thüringen fest angestellt, anfangs nach BAT 8 vergütet nach 2 jahren aufstieg in BAT 7. nach dem neuen tarifvertag wurde ich in die entgeltgruppe E 5 Stufe 2 eingruppiert. war diese eingruppierung richtig, weil ich schon seit 2001 nach BAT-recht angestellt war? danach war ich von märz 2007- april 2009 im mutterschutz mit anschließender elternzeit. während der elternzeit wurde ich im nov/08 in stufe 3 höhergruppiert. als ich im mai diesen jahres wieder anfing zu arbeiten, erklärte man mir bei der zentr.Gehaltsstelle das mir die höhergruppierung nicht zusteht weil Mutterschutz/elternzeit nicht angerechnet werden, und ich wurde wieder in stufe 2 zurückgestuft. ist diese zurückstufung rechtens?wenn ja warum wird Mutterschutz/elternzeit nicht angerechnet, man bleibt ja in der zeit beschäftigte des öffentl.Dienstes. vielen dank im voraus