3.7.2005
von Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Folgende Lohnzahlungen habe ich vorgenommen: Januar 170,00 € Februar170,00 € März 109,68 € April 170,00 € Mai 170,00 € Juni 170,00 € Ich habe der Mitarbeiterin dann am 26.08.2013 mitgeteilt, dass die Minijob-Zentrale uns darüber informiert hat, dass seit dem 22.04.2013 kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht und wir um Rückzahlung der zu viel gezahlten 391,00 € bitten.