von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
sehr geehrte anwälte, bis 25.08.09 befinde ich mich in elternzeit (habe 2 jahre angemeldet). im 2.jahr wollte ich gerne in teilzeit arbeiten. dies wurde von meinem arbeitgeber abgelehnt.ich befinde mich in einem ungekünigtem und unbefristeten arbeitsverhältnis. ich möchte nicht klagen. mein arbeitgeber gab mir eine erlaubnis bei einem anderen arbeitgeber in teilzeit zu arbeiten, auch wenn dieser in konkurrenz mit ihm seteht. so einen neuen arbeitgeber habe ich auch gefunden.ich habe den neuen vertrag noch nicht unterschrieben. der neue arbeitgeber ist über die elternzeit informiert und bestätigte dies im vertrag.ich möchte unbedingt meine elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber behalten und auf gar keinen fall gefährden. nun meine fragen: -darf ich einen unbefristeten arbeistvertrag mit gesetzlicher kündigugsfrist annehmemen, ohne meine elternzeit in gefahr zu bringen? -reicht folgende formulierung: "dem arbeitgeber ist bekannt,dass die mitarbeiterin ihre elternzeit bei ihrem jetzigen arbeitgeber hat". wenn nicht... bin ich mit der folgenden formulierung auf der sicheren seite?:"dieser vertrag endet automatisch mit ende elternzeit beim jetzigen arbeitgeber(hauptarbeitgeber).sollte der wunsch seitens der mitarbeiterin nach ende der elternzeit auf eine weiterbeschäfigung bei uns bestehen, so gilt dieser vertrag ab der beendigung der elternzeit als unbefristet" -darf ich mein drittes jahr elternzeit beim alten arbeitgeber anmelden auch wenn ich in teilzeit beim neuen arbeitgeber bereits begonnen habe.