18.10.2013
von Rechtsanwältin Maike Domke
Ich plane, nach der Geburt meines zweiten Kindes für vier Monate Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) zu nehmen (parallel zu meiner Frau, die nach Ende des Mutterschutzes ebenfalls in zweijährige Elternzeit geht). ... Desweiteren plane ich, während der Elternzeit zu kündigen und meine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten nach BEEG zu nutzen (ich hätte sonst eine sechsmonatige Kündigungsfrist). Kann der Arbeitgeber in diesem Fall verlangen, dass ich während der Elternzeit nochmal arbeiten komme - bzw. etwas gegen die Kündigung tun?