</P>Alter Vertrag:
</P>"§ 5: Bezüge bei Krankheit, Unfall
</P>Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Geschäftsführers, die durch Krankheit oder aus einem anderen von ihm nicht zu vertretenden Grund eintritt, werden die Bezüge gemäß
§ 4 für sechs Wochen weiter gezahlt....
</P>
Neuer Vertrag:
</P>"§ 5: Bezüge bei Krankheit, Unfall
</P>Die Anwendbarkeit des § 616 BGB ist unter den Vertragsparteien abbedungen."
</P>Mir ist es wichtig zu wissen ob § 616 BGB abbedungen werden darf in einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.