10.10.2005
Ein anschließend geführtes Gespräch mit dem Betriebsrat offenbarte, dass es offensichtlich keine "Beschäftigungsgarantie" gibt, die diesen Namen verdient, und die über eine zeitlich nicht minimierte Prüfung, ob mildere Maßnahmen als eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommen hinaus geht, nicht existiert! Die erste Frage ist, da ich alles tun möchte, um den gegenwärtigen Job zu behalten, was ich tun kann, falls nicht ein alles überragender Aufhebungsvertrag angeboten wird, was ich nicht erwarte, um eine betriebsbedingte Kündigung abzuwehren, was in Frage kommt, mit Aussicht auf Erfolg, so dass meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss. ... Wenn so etwas zulässig wäre, könnte ja jeder Arbeitgeber eine Umstrukturierung verkünden, und nach freiem Gutdünken zunächst die Arbeitnehmer, die er loswerden will, durch die ihm genehmen ersetzen, und sie dann als überzählig betriebsbedingt kündigen.