30.10.2006
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Meine Frage ist folgende: Mein Arbeitgeber will die Freistellung nicht im eigentlichen Aufhebungsvertrag formulieren sondern in einem eigenen Dokument. Können sich hierdurch Nachteile für mich ergeben, da für mich die Freistellung eine Bedingung für den Aufhebungsvertrag ist? Andererseits habe ich gelesen, dass es aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen besser ist, die Freistellung nicht im Aufhebungsvertrag zu formulieren, da sonst die Sozialversicherungspflicht entfällt, was bei mir als Student mit eigener Krankenversicherung nicht schlimm wäre.