20.8.2012
Arbeit über die betriebsübliche Arbeitszeit hinaus ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 2. ... Hierzu denke ich sind 2 Situationen zu unterscheiden: - Früh morgens, spät abends und Nachts nicht erreichbar - Während der „normalen" Arbeitszeit (ca. 9-18Uhr) während ich mich jedoch nicht im Büro befinde (z.B. bedingt durch Arzttermine, Behördengänge oder dadurch, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 40h bereits erfüllt wurde) nicht erreichbar. ... Außerdem habe ich jetzt eine Abmahnung erhalten, da nicht zu jeder Zeit alle Anrufe beantwortet wurden bzw. gelegentlich nur insoweit beantwortet wurden, dass ich mitteilte, dass ich keine Zeit für Gespräche habe und einen Termin ausgemacht habe.