27.3.2012
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, am 01.06.2010 habe ich einen für 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag, einen sogenannten kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag, erhalten. ... In diesem Arbeitsvertrag ist kein Sachgrund aufgeführt, wenn auch gleich ein solcher Sachgrund bestand, da ich für einen kranken Kollegen eingestellt wurde, der inzwischen wieder gesund ist. Ich habe heute für den Wechsel in eine andere Abteilung einen neuen, befristeten Arbeitsvertrag, für eineinhalb Jahre, erhalten.