Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite im Versandlager und habe nun die Möglichkeit einer Nebentätigkeit auf € 400,- Basis im Landschafts- und Gartenbau bekommen. ... Im Arbeitsvertrag steht folgender Passus: Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, bedarf der vorherigen Zustimmung des AGs. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich nicht oder allenfalls unwesentlich behindert und sonstige berechtige Interessen des AGs nicht beeinträchtigt werden.