15.6.2015
von Rechtsanwalt Mikio Frischhut
Gem. meines Arbeitsvertrages habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Arbeitsvertrag Der Wortlaut ist genau " Die Kündigungsfristen richten sich nach der Gesamtbetriebsvereinbarung xxxxxx in der jeweils güligen Fassung. ... BGB ist folgendes geregelt: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, Ich bin seit knapp über 10 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt.