16.12.2008
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
hallo,ich bin angestellter in einem dienstleistungsunternehmen mit 130 arbeitern im hamburger hafen.außer an 5 tagen wird das ganze jahr rund um die uhr gearbeitet.ich bin für die einteilung der arbeiter für alle schichten zuständig.von 7 uhr bis 15 uhr sitze ich im büro und bereite die einteilung für die spätschicht,die nachtschicht und der frühschicht des nächsten tages vor.da die anzahl der schiffe ja ständig variiert,kann man die einteilung auch nicht viel weiter vorrausplanen und es gibt auch oftmals änderungen,wenn schiffe z.b.zu spät kommen oder nicht wie geplant fertig werden. ich erhalte ein grundgehalt plus ein extra gehalt für samstags,sonntags und feiertags.ich arbeite jedes zweite wochenende.ich muß 24 stunden am tag erreichbar sein,um z.b. auf änderungen zu reagieren oder auch fragen der vorarbeiter auf den schiffen zu beantworten.bis ca. 20 uhr klingelt ca.alle viertel stunde das handy,und manchmal auch nachts oder morgens um 5,wenn sich jemand z.b. krank abmelden muss. meine frage: für angestellte gilt doch die 38,5 stunden woche.die wochenendarbeit bekomme ich ja extra vergütet,aber was ist mit der zeit von 15 uhr bis 7 uhr,wo ich erreichbar sein muss.steht mir da auch eine extra vergütung zu oder vielleicht freizeitausgleich?