von Rechtsanwältin Simone Sperling
Sehr geehrte Damen und Herren In der Zeit der Arbeitslosigkeit, d.h. während meine Kündigungsschutzklage läuft, bin ich krankgeschrieben, sodass kein Arbeitslosengeld, sondern Krankengeld gezahlt wurde, da ich seit einigen Monaten beim Arbeitsamt abgemeldet bin. ... Werde ich dann erneut vom Arbeitsamt 12 Monate Arbeitslosengeld bekommen, d.h. werden die 200 Tage mit 165 Tagen zu einem Jahr aufgestockt, d.h. ein neuer Anfang ? ... * Im Falle eines erfolgreichen Auflösungsantrags durch den Arbeitgeber am Tag der Verhandlung, verliere ich die restlichen 200 Tage und erhalte erneut ein Jahr vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld, oder muss ich dann Hartz IV beantragen (ich glaube nicht, dass ich dann Hartz IV erhalte, denn mir stehen ja noch die 200 Tage zu und außerdem habe ich ja meine Kündigungsschutzklage beendet (durch gewonnene Klage oder Auflösung – nur diese beiden Möglichkeiten bestehen für den Ausgang des Prozesses). * Da ich weiterhin krankgeschrieben bin und noch kein Gespräch vom MDK eingefordert wurde (da ich ein kassenärztliches und drei Privatgutachten vorlegen kann), was kann ich tun, um nicht mit Hartz IV oder schlimmerem zu enden ?