11.7.2011
von Rechtsanwalt Sascha Steidel
Der Arbeitgeber, hat laut Arbeitsvertrag ein Direktionsrecht, welches sich auf meinen Einsatz bezieht. ... Nun hat mich mein Vorgesetzter vor einigen Tagen ins Büro zitiert und mir mitgeteilt, dass ich für einige Tage für einen Kollegen auf einem solchen Außenarbeitsplatz einspringen soll. ... Nun stellt sich mir die Frage, ob das Direktionsrecht des Arbeitgebers für kurzzeitige Versetzungen unter vier Wochen, auch auf die sogenannten Außenarbeitsplätze Auswirkungen hat.