von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt (TVöD Kommune, in Teilzeit) und habe meine Stelle vor kurzem wegen eines anderen Angebots gekündigt. ... Ich möchte die Anzeige dieser Nebentätigkeit, die sich über den Zeitraum von 4 Monaten mit dem jetzigen, bereits gekündigten Arbeitsverhältnis, überlagert, aus persönlichen Gründen jedoch nicht mehr bekannt machen. Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich diese Tätigkeit dem (Noch-) Arbeitgeber nicht anzeige?