von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit in meiner 2-jährigen Elternzeit und möchte nun in Teilzeit zurückkehren. ... Meine Fragen wären nun: 1) Da es meine Stelle nur 1x gibt und diese unbefristet und Vollzeit ausgeschrieben wurde, wie hoch sind meine Chancen, dass mir Teilzeit in der Elternzeit genehmigt wird bzw wie sieht die Situation aus, wenn ich nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren möchte? 2) Da ich in meinem Elternzeitantrag nun bereits den Hinweis gegeben habe, dass ich eine Rückkehr plane (weder Zustimmung noch Ablehnung sind erfolgt), kann ich nun trotzdem noch einen konkreten Antrag auf Teilzeit stellen mit dem späteren Rückkehrdatum und einer konkreten Angabe und Verteilung der Wochenstunden?