von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Guten Tag, ich möchte Ihnen gerne folgenden Sachverhalt schildern: Anlässlich meiner Kündigung, wurde in einem persönlichem Gespräch mit der zuständigen Pflegedienstleitung die Vereinbarung getroffen, dass ich im jahr 2011 eine Weiterbildung zur Stationsleitung absolvieren darf, wenn ich im Gegenzug meine Kündigung widerrufe. Der genaue Wortlaut lautet: "Vereinbarung: Leitungskurs 2011, Zeitpunkt wird noch geklärt, voraussichtlich Frühjahr. ... Ist mein Arbeitgeber an die schriftlich getroffene Vereinbarung gebunden, auch wenn die betreffende Weiterbildung an der hauseigenen Weiterbildungseinrichtung nicht mehr angeboten wird?