von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Das Arbeitsverhältnis geht ohne besondere Vereinbarung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, sofern nicht eine der Vertragsparteien mindestens drei Monate vor Ablauf des Zeitvertrages eine anders lautende Erklärung schriftlich abgibt. (2) Der Vertrag ist ordentlich kündbar. ... Eine Probezeit ist in diesem Arbeitsvertrag nicht explizit geregelt. ... Etwa fünf Monate vor dem Ablaufdatum meines Arbeitsvertrages erhielt ich von meinem Arbeitgeber folgende schriftliche Mitteilung: "Sehr geehrte(r) ..., vorsorglich weisen wir schon jetzt darauf hin, dass wir nicht beabsichtigen, Sie mit Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses in ein Dauerarbeitsverhältnis zu übernehmen.