von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Eine kurze Frage zur korrekten Antragstellung im Vorfeld, bzw. bei der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, in folgendem Fall: - Ein anwaltlich vertretener ehemaliger Arbeitnehmer "A" fordert von uns als damaligem Arbeitgeber die Streichung eines angeblich "rechtlich unzulässigen" Passus "P" aus dem ihm von uns erteilten Arbeitszeugnis, ohne aber die behauptete rechtliche Grundlage dafür zu benennen. - Wir fordern den Rechtsanwalt des "A" zur Nennung der Rechtsgrundlage für die behauptete Unzulässigkeit des Passus auf, um der Forderung nach Streichung des Passus "P" (falls zutreffend) nachkommen zu können. - Der Rechtsanwalt von "A" fordert uns erneut zur Streichung des Passus "P" aus dem Arbeitszeugnis auf, da dieser nicht den "rechtlich notwendigen Erfordernissen" entspreche, ohne jedoch die behaupteten "rechtlich notwendigen Erfordernisse" näher zu benennen. - Wir teilen mit, dass wir der Forderung ohne Kenntnis der behaupteten Rechtsgrundlage nicht nachkommen können. - "A" erhebt Klage vor dem Arbeitsgericht (auch dies, ohne wieder die angebliche Rechtsgrundlage für seine Klageforderung nach Streichung des Passus "P" zu bezeichnen, nur mit dem Hinweis, "rechtlich notwendige Erfordernisse" seien durch den Passus "P" verletzt). Wie muss unser korrekter Antrag vor dem Arbeitsgericht lauten, wenn wir meinen, dass die Klage damit unveranlasst (?)