1.8.2010
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Da der Arbeitgeber erst nach 4 Wochen Lohnfortzahlung zahlen muß mußte die ersten 28 Tage die BG Verletztengeld bezahlen. Auf der Lohnbescheinigung gab der Arbeitgeber einen fiktiven Lohn,vergleichbarer Mitarbeiter von 2000 € brutto an(liegt vor): Für den einen Arbeitstag bekam ich einen Bruttolohn von 114,00 € und 36 € steuerfreie Reisekosten. Da der Arbeitgeber mir jetzt gekündigt hat und auch mit den Kündigungsfristen zu tricksen versucht,muß ich klagen und möchte dabei auch den Lohn einklagen.