von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist. Ich arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei und mein Vertrag ist vom September 1994, d.h., ich arbeite dort seit über 14 Jahren. ... Nun habe ich erzählt bekommen, dass in der Klausel explizit stehen müsste, dass die verlängerte Kündigungsfrist auch im Falle einer Arbeitnehmerkündigung gilt, sonst würde für mich als Arbeitnehmer nur die gesetzliche Frist und für den Arbeitgeber die verlängerte Kündigungsfrist gelten.