von Rechtsanwalt Michael Vogt
Eine Mitarbeiterin, welche eine Vollzeitstelle hatte, teilte uns nach erfolgreicher Schwangerschaft fristgerecht schriftlich mit, dass sie 2 Jahre Elternzeit nehmen möchte und im zweiten Jahr in Teilzeit arbeiten möchte. ... Da die Schwangerschaftsvertretung, deren Arbeitsvertrag derzeit für 1 Jahr befristet ist, verständlicherweise Planungssicherheit braucht, ob eine Stellenverlängerung möglich ist, möchte ich anfragen, mit welcher Frist eine Mitarbeiterin mitteilen muß, ob sie nach einem Jahr wieder in Vollzeit arbeiten wird, oder nicht. Oder ist die schon erhaltene Mitteilung, dass sie 2 Jahre Elternzeit anmelden möchte verbindlich, da sie ohne Rechtsanspruch für das zweite Jahr eine Teilzeitarbeit wünschte.