18.3.2005
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Hierin wird die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden festgelegt, die an 5 Arbeitstagen pro Woche zu erbringen. ... An einem Tag, an dem ich Vertretung mache, arbeite ich anstatt 6 Stunden täglich 8 Stunden, und die dadurch entstehenden Überstunden baue ich nach folgendem Modell ab: Damit mein Chef mir diese nicht extra bezahlen muss, arbeite ich den Rest der Arbeitswochen pro Woche 2 Stunden weniger, bekomme aber 30 bezahlt (so steht es ja auch im Vertrag). ... und es sei nicht klar festgelegt, wie die wöchentliche Arbeitszeit zu erbringen sei (außer an 5 Tagen pro Woche).