Der Geschäftsführer bleibt jedoch auch während der Dauer dieses Geschäftsführer-Dienstvertrages als (genaue Stellenbezeichnung für die Zwecke dieser Anfrage entfernt ) verantwortlich, sofern die Gesellschaft nichts anderes bestimmt." „[…] Jede Partei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen." „[…] Sollte der Geschäftsführerdienstvertrag während des Laufs des jeweiligen Kalenderjahres enden und somit das Arbeitsverhältnis wieder aufleben, so sind sich die Parteien darüber einig, dass der während des Bestehens des Geschäftsführervertrages in diesem Kalenderjahr gewährte und genommene Urlaub auf den Urlaubsanspruch des Geschäftsführers nach dem Arbeitsvertrag angerechnet wird." „[…] Im Falle der Abberufung des Geschäftsführers ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer durch einseitige Erklärung für die Restlaufzeit dieses Vertrages von seinen Dienstpflichten unter Fortzahlung seines Grundgehaltes zu entbinden. ... Welchen konkreten „anderweitigen Einsatz meiner Arbeitskraft" muss ich auf der Grundlage des Geschäftsführer-Dienstvertrages für den Fall, dass ich abberufen und freigestellt werde, nach Ablauf des anrechenbaren Resturlaubes erbringen und ggf. nachweisen – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass nach dem Wortlaut des Geschäftsführerdienstvertrages das für dessen Dauer ruhende Arbeitsverhältnis nach dem Ende des Geschäftsführerdienstvertragsverhältnisses wieder aufleben soll? ... Habe ich für den Fall des Aufleben des ruhenden Arbeitsverhältnisses mit Ende des Geschäftsführerdienstvertragsverhältnisses Kündigungsschutz nach dem KSchG, wenn ich insgesamt länger als 6 Monate bei der GmbH war (das Arbeitsverhältnis wurde ja nach knapp 3 Monaten Bestandszeit durch den Geschäftsführerdienstvertrag ruhend gestellt)?