22.5.2015
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Meine Frage ist nun, ob sich in meinem Arbeitsvertrag ein "Arbeitszeitmodell" verbirgt, der es dem Arbeitgeber erlaubt, die von mir nicht verschuldeten Minusstunden vor der Freistellung zu verrechnen, sowie den für die Fortzahlung im Freistellungsmonat zugrundegelegten Bruttolohn, zu reduzieren. ... Am Tag, an dem mir das bekanntgemacht wurde, bot mir der Arbeitgeber eine Ersatzbeschäftigung mit 25 Wochenstunden an, die ich am folgenden Tag annahm. ... Nun stellt mir der Arbeitgeber auch alle nicht von mir verschuldeten Minusstunden innerhalb der Bewilligungszeiträume "in Rechnung"!