von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Nun meine Fragen: a) Nach Zusage für die neue Arbeitsstelle erklärte mir mein Vorgesetzer, dass die Stelle nach E11 eingruppiert ist, dies haben alle Mitarbeiter (alle haben die gleichen Aufgaben), die Beamten haben A12, da hier das Planstellensystem greift, haben diese eine längere Wartezeit. Dies würde für mich nach dem TVöd nicht zutreffen, von daher hat er mich für die Vergütung E11 nach spätestens 1 Jahr vorgesehen bzw. hätte ich nach 1 Jahr sowieso Anspruch. ... Dort steht: § 5: Die Beschäftigte ist nach Maßgabe der Tarifautomatik eingruppiert in der Entgeltgruppe 10, Stufe 5 TVÖD.