7.3.2005
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Im Juni 2005 endet mein dreijähriger Erziehungsurlaub.Bisher war ich der Meinung, ich hätte danach Anspruch auf meinen "alten" Arbeitsplatz, bzw. einen gleichwertigen anderen. Da ich vor dem Erziehungsurlaub ganztags beschäftigt war, hätte ich somit Anspruch auf eine Ganztagsstelle, falls ich richtig informiert bin. ... Wenn ja, ist dieser Anspruch dann auch gesetzlich geregelt?