Dann würde ich bspw. eine schlechtere Bezahlung etc. erhalten, da dann ein anderer Arbeitgeber mit anderem Tarifvertrag mein Brötchengeber wäre (Beurteilung der Klauseln durch einen anderen Rechtsanwalt)! Ich habe erfahren, dass der AG bei allen anderen Anträgen der letzten 2 Jahre für eine Teilzeitarbeit ebenso diesen MA einen neuen Arbeitsvertrag zuschickte, und auch viele zähneknirschend unterschrieben haben, da sie die Kosten für einen RA und den Rechtsstreit scheuten. Nun habe ich folgende Laienrechtsmeinung: 1.) da der AG nicht die gesetzliche Frist von 1 Monat zum Wiedereinstieg eingehalten hat, mich über seine Entscheidung zu informieren, ist mein Antrag per Gesetz (TzBfG) automatisch mit 2-jähriger Befristung auf 75% der vollen Arbeitszeit durch 2.) nach der 2-jährigen Befristung auf 75% werde ich automatisch wieder zu 100% voll arbeiten können zu den alten Bedingungen, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag notwendig ist 3.) ich brauche den jetzt mir vorliegenden, neuen Arbeitsvertrag mit schlechteren Bedingungen nicht unterschreiben, da Punkt 1 gilt 4.) es gelten nach wie vor alle anderen Klauseln des alten Vertrages mit Ausnahme der befristeten, geänderten Arbeitszeit 5.) ich brauche keine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, um meine Ansprüche durchzusetzen 6.) ich brauche auch keine anderen Handlungen akzeptieren oder vornehmen, die eine Änderung meines alten Arbeitsvertrages bedeuten würden (mit Ausnahme der 2-jährigen Befristung auf 75% Teilzeit).