von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Mir stehen jetzt eine Lohnnachzahlung (2 Monate und 11 Tage lang war ich arbeitslos) und, da ich seit Anfang Februar eine neue Arbeitsstelle habe, auch eine Abfindung zu. ... Daher stelle ich folgende Fragen: 1)Wird die Lohnnachzahlung der Abfindung irgendwie angerechnet, oder es handelt sich um zwei voneinander getrennte Beträge? 2)Kann eine Abfindung in meinem Fall (GdB60) höher ausfallen als sonst (0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr)?