Ich bin bereit diesen einzugehen, muss nur wissen, ob diese Abfindung auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. 6080 EUR im Jahr ist die Hinzuverdienstgrenze, wenn ich die Eigenkündigung auch anwende, bekäme ich weitere ca. 23.000 EUR. Würden die dann angerechnet werden oder zählen die dann noch zu der Abfindung dazu? ... Abfindung, Vorzeitiges Ausscheiden Die Arbeitgeberin verpflichtet sich, an den Mitarbeiter als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes und die Aufgabe seines sozialen Besitzstandes eine Abfindung gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/9.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 9 KSchG: Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers">§§ 9</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/10.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 10 KSchG: Höhe der Abfindung">10 KSchG</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/24.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 24 EStG">24</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/34.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 34 EStG: Außerordentliche Einkünfte">34 EStG</a> in Höhe von EUR 52.283,55 brutto zu zahlen („Abfindung").