von Rechtsanwalt Jan Wilking
In meinem Arbeitsvertrag mit meinem derzeitigen Arbeitgeber steht zu Thema Kündigung folgendes: "Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Es wird vereinbart, dass die Kündigungsfristen entsprechend §622 Abs. 2 und 3 BGB für den Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber gelten. die Frist beginnt mit dem folgenden Tag zu laufen, nachdem die Kündigung zugegangen ist." Im §622 Abs. 2 BGB gibt es die Reglung, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer die Zeiten, die vor der Vollendung des 25.