12.2.2014
von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber 3 Monate Kündigungsfrist. ... Jetzt meine Frage: Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, also könnte ich theoretisch in 10 Jahren auf die selbe Frage stoßen und mich dann fragen warum ich nur so eine kurze Kündigungsfrist habe, da lt. Gesetzt wie oben schon erwähnt dürfen gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen nicht unterschritten werden was ja hiermit passiert wäre, da ich nach 10 Jahren gesetzlich 4 Monate Kündigungsfrist hätte und nicht nur 3.