10.8.2015
von RAin Dr. Elke Scheibeler
Wir haben in 10/2014 ein Nebengebäude neu eindecken lassen. Es ist ein Pultdach, wobei die eine Wand auf der Grundstücksgrenze (nach Behauptung des Anwalts) steht. Vor einer Woche erhielten wir ein Anwaltsschreiben unseres Nachbarn, in dem wir aufgefordert wurden, "einen Rückbau vor Ort" vorzune ...
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