13.9.2004
von RA Andreas Schwartmann
Ich bin Freiberufler. Seit über 8 Jahren erhalte ich u.a. Aufträge von einem Werbeberater. Da wir uns als ehemalige Kollegen kennen und uns gut verstehen, nehme ich die Aufträge meist mündlich entgegen (ohne Schriftform) und schicke nach Ausführung der Aufträge dem Werbeberater meine Rechnungen zu. ...
Rechnung