19.1.2015
von RA Lars Liedtke
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es noch, knapp 6 Monate nach Veruteilung (zivilrechtlich), die Möglichkeit eine Entscheidung des Landgerichts erneut verhandeln zu lassen, bzw. den Sachverhalt der zur Entscheidung geführt hat nochmals neu prüfen zu lassen? Welche Möglichkeiten gibt es, sich ...