von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Benzin/Ware in einem Geschäft bezahlen mit EC-Karte, Karte von Ehepartner, Kontovollmacht und Einverständnis vorhanden. Rückfrage bei der Bank: für uns nicht kritisch, da Karte vom Konto und PIN freiwillig mitgeteilt. Hintergrund-Info: Bezahlen mit PIN: für den Händler sicher und Geld wird sofort ...
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