26.11.2017
von RA C. Norbert Neumann
Ich möchte einen Gewerbemietvertrag für ein Einzelhandelsgeschäft abschließen. Unter dem § Rechtsnachfolge und Veräußerung lautet [1] "Der Vermieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit befreiender Wirkung für ihn jederzeit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragu ...