von RA Christian D. Franz
Hallo, unser Vater verstarb 2010. Es gab ein Testament. Wir brauchten also keinen Erbschein. Erst vor kurzem stellte sich heraus, dass unser Vater noch ein Konto im Ausland hatte. Dies haben wir dem Notariat mitgeteilt mit der Bitte, für DIESEN Sachverhalt (also für dieses Konto) einen Erbschei ...