von RA Dr. Danjel-Philippe Newerla
Ein Geschäftsführer ist einer von Zweien einer GmbH und lebt mit seiner Ehefrau in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Die Ehefrau hat einen Anstellungsvertrag auf 400,- € in der GmbH. Sie hat keine Unterschriften für Verträge/Bürgschaften/Geschäfte geleistet. Sonst ist sie für die Erziehung ...
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