von RA Stephan Bartels
Sehr geehrte Damen und Herren, um Ihnen Zeit zu sparen, umreisse ich die Problematik in Stichworten: 3 Jahre arbeitslos, Schulden nicht mehr bezahlen können, Eidesst. Vers. geleistet, neue Arbeit in Aussicht, habe vor, Arbeitgeber über bevorstehende Lohnpfändung zu informieren (ratsam?), gehört, da ...
Geld