25.11.2010
von RAin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Frau RA, sehr geehrter Herr RA, im Zuge von erheblichen Mängeln an unserem Haus, traten wir mit Hilfe eines Gutachters, an die Berufshaftpflichtversicherung unseres Architekten heran. Zuvor kündigte der beauftragte Architekt den Vertrag vor Fertigstellung mit der Behauptung, ich h ...