von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Hallo, ich wurde am 16.02.2016 verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt und am 01.09.2016 wegen Betrug zu 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Das Urteil wurde am 08.09.2016 rechtskräftig. Am 26.03.2018 wurde ich nach 2/3 der Strafe vorzeitig entlassen, die Reststrafe wurde auf Bewährung ( 3 Jah ...