von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Sehr geehrte Damen und Herren Mir wurde heute ein Schreiben der Polizei zugestellt betreffs Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, in dem ich mich schriftlich zum Vorwurf äußern kann. Die Sachlage ist folgende, meine (mittlerweile) Ex-Freundin hatte mir gestanden, mich mehrere Monate mit einem and ...