22.3.2022
| 55,00 €
von RA Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Folgende Situation. Mir wird eine Straftat vorgeworfen, die im Januar 2017 verübt wurde. Zu dieser Zeit war das Strafmaß Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft. Bis heute hat keine Verhandlung statt gefunden. Ein Termin wurde auf den Juli 2022 gelegt. Nun ist es ja so, dass eine Verfolgungsverjährung ...