2.5.2007
von RA Andreas M. Boukai
Im Jahr 2002 verlegte ich meinen Wohnsitz, nach Heirat, ins Ausland. Zu diesem Zeitpunkt löste ich meine Wohnung auf und verkaufte einen Grossteil an einen Interessenten, welchen ich über eine Zeitungsannonce fand. Durch verschiedene Ursachen, bekam der Käufer die Ware nicht, wovon ich erst wesentli ...
Haftbefehl