Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte, meine Frage ist, ab wann gilt man als faktisch getrennt lebend? Reicht es aus, dass man keinen gemeinsamen Haushalt mehr führt, also getrennt kocht, wäscht, putzt, etc., oder muss dazu auch das Gemeinschaftkonto aufgelöst werden, bzw. das Gemeinschaftskonto ...